Verpackungsgesetz

Gesetzliche Grundlage

Europaweit gilt für Verpackungen, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt. Die Umsetzung in Deutschland erfolgt über das Verpackungsgesetz (VerpackG). Das neue Verpackungsgesetz ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten und hat die bis dahin geltende Verpackungsverordnung abgelöst. Darin sind alle Hersteller und Vertreiber von Verpackungen weiterhin verpflichtet, diese nach Gebrauch unentgeltlich zurückzunehmen und einer ordentlichen Verwertung zuzuführen. Sie können sich zur Erfüllung dieser Pflichten Dritter bedienen.

1. Verpackungsrücknahme in Deutschland durch "Dritte" im Auftrag von Vandex:

1.1 Verpackungsrücknahme bei gewerblichen Anfallstellen

Leere Verpackungen von Vandex Produkten aus gewerblichen Anfallstellen (außer Kleinmengen siehe Punkt 1) werden über „Interseroh Recycling“ zurückgenommen. Voraussetzung für die Rücknahme ist die Meldung als Anfallstelle bei der Interzero Circular Solutions Germany GmbH unter der Nummer: +49 (0)2203 9147 1291.
Die Kosten für die Rücknahmesysteme sind in der Regel im Produktpreis enthalten. Der Verbraucher hat damit einen Anspruch auf die kostenlose Rücknahme der bei ihm anfallenden restentleerten Verpackungen. Lediglich zusätzliche Aufwendungen für die Logistik  (z. B. Containermieten) sind in Absprache mit dem zuständigen Entsorgungsbetrieb für die Anfallstellen kostenpflichtig.
Mehrweg-Verpackungen (z. B. Paletten, Fässer) werden im Tauschverfahren gehandelt und sind von der Rücknahme ausgenommen.

2. Verpackungsrücknahme in anderen EU-Staaten

Die Umsetzung der EU-Richtlinie 94/62/EG (Verpackungsrichtlinie) erfolgt in den anderen EU-Staaten unterschiedlich. In der Regel ist der Importeur für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Informationen zu diesem Thema können unter der Internetadresse www.pro-e.org eingeholt werden.

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